pq-mobile GmbH
Dornierstrasse 18
CH-9423 Altenrhein
T +41 71 801 90 60
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AGB

1 Anwendungsbereich, Geltung

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der pq-mobile GmbH (nachfolgend «pq-mobile» genannt) und dem Kunden.

1.2. Sie sind integrierender Bestandteil der vertraglichen Abmachungen zwischen pq-mobile und dem Kunden, soweit im Vertrag keine Abweichungen davon vorgesehen sind.

1.3. Änderungen oder Ergänzungen der AGB in Einzelverträgen bedürften der schriftlichen Übereinkunft der Parteien.

2 Angebot und Preise

2.1. Ein Angebot von pq-mobile erfolgt unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2.2. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt pq-mobile während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.

2.3. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder die schriftliche Annahme der Offerte.

2.4. Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für pq-mobile verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den gültigen Tarifen von pq-mobile.

2.5. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.

3 Lieferung

3.1. Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für pq-mobile grundsätzlich freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung durch pq-mobile zu laufen, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert pq-mobile in der Regel in Absprache mit dem Kunden.

3.2. Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner von pq-mobile und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen pq-mobile unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

3.3. Der Versand von Produkten durch pq-mobile erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen bei Empfang der Produkte dem Transporteur gemeldet werden.

3.4. Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 7 Tagen nach Empfang schriftlich bei pq-mobile geltend zu machen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

4 Zahlungsbedingungen

4.1. Rechnungen von pq-mobile für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

4.2. Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und pq-mobile verstehen sich netto und in Schweizer Franken.

4.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum von pq-mobile und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

4.4. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und pq-mobile hat Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.

4.5. pq-mobile erbringt die Lieferung zu Festpreisen. Mit der Vergütung sind alle Leistungen abgegolten, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere die Installationskosten, die Kosten für eine erste Instruktion, die Spesen, allfällige Lizenzgebühren, die Verpackungs-, Transport- und Abladekosten.

4.6. pq-mobile ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5 Gewährleistung/Garantie

5.1. pq-mobile liefert ausschliesslich fabrikneue Produkte in Original-Markenqualität.

5.2. pq-mobile gewährleistet, dass die Produkte/Dienstleistungen die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

5.3. Bei einem Mangel ist der Anspruch des Kunden beschränkt auf die Reparatur des Produktes. Das Recht auf Wandelung und/oder Minderung ist ausgeschlossen.

5.4. Die Garantiefrist richtet sich nach den Herstellerangaben und beträgt in der Regel 12 Monate. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der vollständigen Erbringung der Dienstleistung zu laufen. Während der Garantiefrist kann der Kunde auftretende Mängel jederzeit bei pq-mobile melden.

5.5. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiss, äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.

5.6. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von pq-mobile Produkte oder Dienstleistungen selber ändert oder durch Dritte ändern lässt. Damit verbundene Mehrkosten sind in jedem Fall durch den Kunden zu tragen.

5.7. Angaben in Infobroschüren und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

6 Retoursendungen

6.1. pq-mobile nimmt Retoursendungen entgegen, soweit es sich um Fälle aus Gewährleistung/Garantie gemäss Ziff. 5 vorstehend handelt.

6.2. pq-mobile nimmt auch Retoursendungen von Produkten im Inland entgegen, die nicht bei pq-mobile gekauft wurden. Der damit verbundene Aufwand wird separat in Rechnung gestellt.

6.3. Von Retoursendungen ausgeschlossen sind alle Produkte, die im Ausland gekauft wurden.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Retoursendung von seinen Daten eine Sicherungskopie zu erstellen. Für im Rahmen von Reparaturen erfolgte Datenverluste übernimmt pq-mobile keine Haftung.

7 Haftung

7.1. pq-mobile haftet für den von ihr oder von einem von ihr beauftragten Dritten verursachten Schaden aus dem Vertragsverhältnis, soweit sie nicht beweist, dass weder sie noch der beauftragte Dritte ein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

7.2. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für jede Art von indirektem Schaden, wie z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden. Im Weiteren wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

8 Geheimhaltung

8.1. Alle Informationen, welche pq-mobile und der Kunde im Rahmen ihrer geschäftlichen Beziehung von der Gegenseite zur Kenntnis erhalten, gelten, auch ohne ausdrückliche Bezeichnung, als vertraulich. Dies gilt insbesondere für: Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse, Forschungs- und Entwicklungsdaten, Geschäftspolitik, -praktiken, -konzepte und -pläne, finanzielle Daten, Kundenlisten und -daten, technisches Know-how, Löhne und Werbematerialien.

8.2. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.

9 Schlussbestimmungen

9.1. Übertragung von Rechten und Pflichten

Jeder Art der Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis an Dritte bedarf jeweils der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von pq-mobile. Die Zustimmung kann von pq-mobile ohne Angabe von Gründen verweigert werden. pq-mobile ist ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, Verträge oder Forderungen darauf zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

9.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen pq-mobile und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz von pq-mobile.